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   BFH, 14.06.1999 - VII B 246/98   

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https://dejure.org/1999,10867
BFH, 14.06.1999 - VII B 246/98 (https://dejure.org/1999,10867)
BFH, Entscheidung vom 14.06.1999 - VII B 246/98 (https://dejure.org/1999,10867)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 1999 - VII B 246/98 (https://dejure.org/1999,10867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Steuerberaterprüfung - Bewertung der schriftlichen Arbeiten - Verwaltungsinternes Überprüfungsverfahren - Grobe Bewertungsfehler

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    FGO § 76 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Sachverständigenbeweis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BFH, 14.06.1999 - VII B 246/98
    Sollte jedoch trotz der uneinheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache verneint werden, so werde hilfsweise die Abweichung des Urteils des FG von den Entscheidungen des BVerfG vom 17. April 1991 1 BvR 419/81, 213/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1991, 2005) bzw. des BVerwG vom 12. November 1997 6 C 11.96 (Deutsches Verwaltungsblatt 1998, 474) gerügt.
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus BFH, 14.06.1999 - VII B 246/98
    Sollte jedoch trotz der uneinheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache verneint werden, so werde hilfsweise die Abweichung des Urteils des FG von den Entscheidungen des BVerfG vom 17. April 1991 1 BvR 419/81, 213/83 (Neue Juristische Wochenschrift 1991, 2005) bzw. des BVerwG vom 12. November 1997 6 C 11.96 (Deutsches Verwaltungsblatt 1998, 474) gerügt.
  • BFH, 21.05.1999 - VII R 34/98

    Grundsätze für die Steuerberaterprüfung

    Auszug aus BFH, 14.06.1999 - VII B 246/98
    Denn soweit in dem Urteil des FG von dem Fehlen "grober Bewertungsfehler" gesprochen wird, soll damit erkennbar nur schlagwortartig auf den in dem Urteil eingangs hervorgehobenen Beurteilungsspielraum der Prüfer hingewiesen werden, der es ausschließt, die von dem FG für angemessen erachtete Note für eine Prüfungsleistung an die Stelle der von den Prüfern bzw. der Prüfungskommission vergebenen zu setzen, sofern deren Urteil nicht auf einer Überspannung der Anforderungen an den Prüfling beruht (vgl. dazu das Urteil des beschließenden Senats vom 21. Mai 1999 VII R 34/98, BFHE ..., ...).
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